Der Anwendungsfall entscheidet über die Anfrage: Pflichtunterweisungen, Onboarding, Compliance, fachliche Weiterbildung. Eine Seite je Anwendungsfall trifft die Suche; eine Plattformbeschreibung trifft keine davon.
Nachweise sind in vielen Bereichen der eigentliche Grund für den Kauf: Wer hat wann was absolviert, und lässt sich das im Ernstfall belegen. Wer das sichtbar macht, verkauft an genau die Unternehmen mit Prüfpflichten.
Datenschutz und Serverstandort sind bei Personaldaten der Punkt, an dem Ausschreibungen entschieden werden. Dafür ist eine eigene Seite fällig, nicht eine Zeile im Footer.
Die Einführung ist das, wovor der Einkauf wirklich Angst hat. Was ihn beschäftigt, ist die Vorstellung, dass drei Monate vergehen, bevor jemand den ersten Kurs sieht. Schreiben Sie, wie lange eine Einführung dauert, wer die vorhandenen Inhalte hochlädt, ob die Nutzerliste aus dem Personalsystem kommt und was am ersten Tag tatsächlich funktioniert. Eine Zahl in Wochen verkauft besser als jede Funktionsliste.
Barrierefreiheit und Sprachen sind bei öffentlichen Auftraggebern kein Wunsch, sondern eine Bedingung. Ob die Oberfläche mit Tastatur und Screenreader bedienbar ist, welche Norm erfüllt wird, ob Untertitel automatisch entstehen und in welchen Sprachen die Bedienung vorliegt. Wer das nachweisen kann, steht bei einer Ausschreibung auf der Liste; wer es nicht erwähnt, fällt in der ersten Runde heraus.