Die Akte je Objekt ist der Kern. Grundbuchauszug, Flurkarte, Baubeschreibung, Fotos vom Ortstermin: fehlt eines davon beim Schreiben, steht die Arbeit still.
Fristen sind hier keine Nebensache. In einem gerichtlichen Auftrag ist der Abgabetermin gesetzt, und eine Erinnerung zwei Wochen vorher ist billiger als jede Verlängerung.
Der Ortstermin gehört strukturiert erfasst. Fotos, Maße und Zustand nach Bauteilen sortiert, direkt vor Ort — was dort nicht aufgenommen wurde, kostet eine zweite Anfahrt.