Jeder Antrag hat Fristen, Nachweise und einen Bearbeitungsstand. Am Auftrag geführt, mit Erinnerung vor Ablauf, verfällt keine Bewilligung mehr, weil ein Dokument fehlte.
Der Kostenvoranschlag muss die Berechnung mitliefern: Fläche, Verfahren, U-Wert, erwartete Einsparung. Aus denselben Daten erzeugt, stimmt er mit dem überein, was später abgerechnet wird.
Das Gerüst, die Wettertage und die Trocknungszeiten bestimmen den Termin mehr als die Arbeitszeit. Als Schritte geführt, sagt man dem Kunden ein Fenster statt eines Wunschdatums.