Die Berufsbezeichnung ist geschützt, und das ist ein Argument. Wer in der Architektenkammer eingetragen ist, darf sich so nennen und darf Bauanträge einreichen; wer nicht, macht etwas anderes — und der Unterschied gehört ausgesprochen.
Die stille Angst lautet: Wird das mein Zuhause oder Ihr Portfolio. Projekte in verschiedenen Handschriften zu zeigen beweist mehr Können als zwanzig Räume, die alle gleich aussehen.
Das Honorar gehört erklärt, nicht beziffert. Nach Stunden, nach Fläche oder als Anteil der Bausumme sind drei völlig verschiedene Rechnungen, und wer das Modell offenlegt, wird nicht mit dem Handwerkerangebot verglichen.
Wo die Leistung endet, gehört auf die Seite. Wer bestellt, wer auf der Baustelle kontrolliert und was passiert, wenn der Handwerker abweicht: daran scheitern Projekte häufiger als am Entwurf.