Der Liegeplatz ist ein Mietvertrag mit Wasser darunter. Laufzeit, Bootsmaß, Kaution und Kündigungsfrist gehören verwaltet wie eine Wohnung, nicht wie ein Parkplatz.
Der Auftrag am Boot hat immer zwei Uhren. Arbeitszeit und Wartezeit auf ein Teil aus dem Ausland sind verschiedene Dinge, und nur eine davon darf der Kunde bezahlen.
Das Winterlager ist ein Belegungsplan mit Quadratmetern. Wer nicht weiß, welches Boot wo steht und wann es raus muss, verliert im April eine Woche mit Rangieren.
Der Kran ist der Engpass des ganzen Betriebs. Termine daran sind Buchungen einer einzigen Ressource, und zwei Zusagen für denselben Vormittag sind ein teurer Fehler.
Der Bootsverkauf hängt an Papieren, nicht am Preis. Eigentumsnachweis, Registrierung und Abmeldung sind Schritte mit Fristen, die eine Kaufabwicklung blockieren können.
Die Saisonarbeit erzeugt eine eigene Lohnbuchhaltung. Wer von April bis Oktober das Personal verdoppelt, braucht Stunden je Auftrag und nicht nur je Woche.