Der Ortstermin erzeugt Fotos, Messwerte und Notizen, die Monate später vor Gericht zitiert werden. An der Akte geführt, mit Datum und Ort, sind sie belastbar; auf dem Telefon sind sie es nicht.
Fristen kommen hier von außen: Gericht, Versicherung, Notar. Am Auftrag hinterlegt melden sie sich rechtzeitig, statt am Tag des Ablaufs aufzufallen.
Die Abrechnung folgt Stunden, Fahrtkosten und Nebenkosten. Wer sie beim Ortstermin erfasst statt am Monatsende schätzt, rechnet regelmäßig zehn bis fünfzehn Prozent mehr ab — dieselbe Arbeit, nur aufgeschrieben.