Der Kunde ist Erzeuger von gefährlichem Abfall und muss den Verbleib nachweisen. Wer Entsorgungsnachweise, Übernahmescheine und Registerpflichten erklärt, spricht genau die Verantwortlichen an, die dafür geradestehen.
Die Abholung ist das operative Produkt: Behälter, Mengen, Intervalle, Reaktionszeit. Wer sagt, in welchem Umkreis er in welcher Frist abholt, bekommt die Anfrage von der Werkstatt, deren Fass morgen voll ist.
Ölabscheider, Emulsionen und Werkstattabfälle sind eigene Suchen mit eigenen Vorschriften. Eine Seite je Abfallart trifft die Anfrage besser als eine allgemeine Leistungsübersicht.
Die Preisfrage ist hier verkehrt herum, und das verwirrt jeden Neukunden. Altöl kann je nach Qualität eine Gutschrift bringen oder Geld kosten; entscheidend sind Wassergehalt, Fremdstoffe und Menge. Schreiben Sie, ab welcher Menge abgeholt wird, was eine verunreinigte Charge auslöst und warum ein Behälter mit Frostschutz oder Bremsflüssigkeit den ganzen Tank entwertet. Ein Werkstattleiter, der das versteht, trennt sauberer und ruft öfter an.
Die Kontrolle kommt unangekündigt, und dann zählt die Mappe. Nummer als Abfallerzeuger, Nachweise der letzten Jahre, Kennzeichnung der Behälter, Auffangwanne, das Betriebstagebuch. Wer aufschreibt, welche dieser Papiere von Ihnen kommen und welche der Betrieb selbst führen muss, wird nicht als Spediteur gelesen, sondern als der Ansprechpartner, den man behält.
Ein Ölaustritt am Freitagabend ist ein anderer Auftrag als die Quartalsabholung. Ob eine Notfallnummer besetzt ist, wie schnell ein Fahrzeug mit Bindemittel kommt, wer die Behörde informiert und wer die Reinigung übernimmt. Diese Seite wird zweimal im Jahr gebraucht und entscheidet, wer den Rahmenvertrag bekommt.